AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

  1. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Motorradhandel GmbH.

 

  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Motorradhandel GmbH werden ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen durchgeführt.

 

  1. Die jeweilig angeführten Preise, sofern nicht anders angegeben ist, sind Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Notwendigkeit einer Versendung einer bestellten Ware, kommen zusätzlich zum Verkaufspreis noch die Kosten der Versendung zum ausgeschriebenen Kaufpreis hinzu.

 

  1. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

 

  1. Grundsätzlich sind Rechnungen am Tag der Rechnungslegung sofort in Bar oder mittels Bankomatkarte/Kreditkarte zu zahlen. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsausstellung aus welchen Gründen auch immer keine Zahlung, so gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.

 

  1. Sonderangebote bleiben nur im jeweils bekannt gegebenen Zeitraum und gültig und beziehen sich nur auf vorrätige Mengen.

 

  1. Verträge mit der Motorradhandel GmbH bedürfen außer bei Direktkäufen und Sofortzahlung von im Geschäft befindlichen Waren der Schriftform. Sonstige Bestellungen von Ersatz- und Zubehörteilen und Käufe von Motorrädern bedürfen ausnahmslos der Schriftform, wobei der jeweilige Vertrag mit Ausstellung der Auftragsbestätigung oder des Kaufvertrages durch die Motorradhandel GmbH zustande kommt

 

  1. Sollten Waren an Kunden durch die Motorradhandel GmbH versandt werden, so reist die Ware ab dem Verlassen des Betriebsgeländes der Motorradhandel GmbH auf Gefahr des Käufers. Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen erlischt automatisch die Lieferverpflichtung der Motorradhandel GmbH und gilt der Vertrag zu diesem Zeitpunkt als rückwirkend aufgelöst.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung auf Schäden zu untersuchen. Soweit sichtbare Schäden festgestellt werden, muss das Produkt nicht angenommen werden. Die Motorradhandel GmbH ist in diesem Fall unverzüglich binnen 7 Tagen vom Mangel schriftlich zu informieren und zur Verbesserung oder zum Austausch aufzufordern. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt oder anderweitig berührt. Verborgene Mängel sind der Motorradhandel GmbH unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auch bei verborgenen Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe der Ware zu laufen.

 

  1. Kunden der Motorradhandel GmbH, die Konsument im Sinne des KschG sind, haben bei Waren bis zu einem Einzelverkaufspreis von EUR 1.000,- innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produktes ein vollständiges und freies Umtauschrecht, sofern das Produkt unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung zurückgesendet wird und die Kosten für die Rücksendung und Transport-Versicherung übernommen werden. Davon ausgenommen sind Sonderanfertigungen, welche für den Kunden extra hergestellt werden und ausschließlich für den Kunden getätigte Bestellungen hinsichtlich Waren und Ersatzteilen bei externen Lieferanten. Elektrische und elektronische Bauteile und Ersatzteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Nach Rückerhalt der Ware und Überprüfung, dass sie tatsächlich unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung zurückgegangen ist, erhält der Kunde unter Abzug der Rücksendungskosten, sofern diese vom Kunden nicht selbst beglichen wurden, eine Überweisung in Höhe des zuvor belasteten Rechnungsbetrages auf ein bekannt zugebendes Post- oder Girokonto.

 

  1. Unterlässt der Kunde die Bezahlung einer ihm gegenüber gelegten Rechnung, so kann die Motorradhandel GmbH unter Setzung einer Nachfrist binnen 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist die Motorradhandel GmbH berechtigt bei Motorrädern, gleich ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 Prozent des ausgewiesenen Verkaufspreises,-, bei sonstigen Waren einen pauschalierten Schadenersatz von 30 Prozent des Verkaufspreises geltend zu machen.

 

  1. Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, gewährt die M Motorradhandel GmbH keine Gewährleistung. Im Verhältnis zu Kunden, die Konsument im Sinne des KSchG sind, bestehen die im ABGB geregelten Gewährleistungspflichten.

 

  1. Gewährleistungspflichtige Mängel werden durch kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung beseitigt.

 

  1. Die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung übernimmt die Motorradhandel GmbH, sofern der vom Kunden beanstandete Mangel von dieser anerkannt wird. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so können Kunden nach Ihrer Wahl den das mangelhafte Produkt betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.

 

  1. Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

 

  1. Jede verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Motorradhandel GmbH.

 

  1. Von der Motorradhandel GmbH genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Jegliche Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Zeit bis zum Erbringen der Leistung sind ausgeschlossen.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand der von der Motorradhandel GmbH geschlossenen Verträge ist 3100 St. Pölten.

 

Hat der Vertragspartner der Motorradhandel GmbH keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder hat dieser nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, so gilt stets der Sitz der Motorradhandel GmbH als Gerichtsstand.

 

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  1. Die Motorradhandel GmbH wird von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.

 

  1. Die Motorradhandel GmbH übernimmt für außerhalb des Gebäudes abgestellte Fahrzeuge (z.B. Kundenparkplatz) keine Haftung.

 

  1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird ein Entgelt von EUR 60 pro Stunde (inkl. USt) in Rechnung gestellt. Erfolgt binnen einer Frist von 2 Monaten ab Ausstellung des Kostenvoranschlags eine Beauftragung der Motorradhandel GmbH über den Gegenstand des Kostenvoranschlags, dann wird der für den Kostenvoranschlag bezahlte Betrag von der Auftragssumme abgezogen. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich.

 

  1. Werden Waren oder Motorräder binnen 7 Tagen nach Erfüllung des Auftrages nicht vom Kunden abgeholt werden Garagierungskosten von € 4,50 inkl. MwSt. pro Tag verrechnet.

 

  1. Altteile- das sind von Kundenfahrzeugen im Zuge von Reparaturen oder Modifikationen ausgebaute Teile – gehen ins Eigentum der Motorradhandel GmbH über, wenn sie nicht binnen 2 Monaten nach Auftragsabschluss vom Kunden abgeholt werden.

 

  1. Kunden der Motorradhandel GmbH stimmen erforderlichen Probefahrten durch Mitarbeiter im öffentlichen Straßenverkehr im notwendigen Ausmaß zu.

 

  1. Die Motorradhandel GmbH übernimmt keine Haftung für das Altern von Betriebsmitteln und Batterien an bei ihr abgestellten oder garagierten Fahrzeugen.

 

  1. In Aufträgen, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Kilometerstände sind ABGELESEN und werden nicht garantiert.

 

  1. Bei Garantieansprüchen wird auf die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs verwiesen.

 

  1. Anzahlungsbelege sind bei Abholung der bestellten Ware im Original mitzubringen.

 

  1. Bei Diebstahl von Waren der Motorradhandel GmbH wird eine Bearbeitungspauschale von € 150,00 verrechnet. Es erfolgt eine sofortige Anzeige des Täters an die Polizei.

 

  1. Technische Auskünfte von Mitarbeitern der Motorradhandel GmbH sind unverbindlich. Eine Haftung für Schäden aller Art aus derartigen Auskünften besteht zu keinem Zeitpunkt.

 

  1. Zusagen von Mitarbeiter bezüglich kostenloser Reparaturen auf Garantie oder Kulanz sind unverbindlich und beziehen sich nur darauf, dass die Motorradhandel GmbH einen Garantie- oder Kulanzantrag an den Zulieferer/Hersteller stellen wird. Lehnt der Zulieferer den Antrag nach Prüfung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie der Prüfung der Altteile ab, erfolgt eine Nachverrechnung. Darüberhinausgehende Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

 

  1. Aussagen von Mitarbeitern der Motorradhandel GmbH zu voraussichtlicher Haltbarkeit von Verschleißteilen wie z.B. Bremsbelägen, Reifen, Batterien, Antriebssätzen o.ä. beruhen auf Erfahrungswerten, können je nach Nutzungsbedingungen erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.

 

  1. Mängel an jenen Fahrzeugen, die an die Motorradhandel GmbH zur Reparatur oder zum Service übergeben werden und die die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges beeinträchtigen, aber aus welchen Gründen auch immer nicht repariert werden konnten, werden auf der Reparaturrechnung vermerkt.

 

  1. Erfolgte Reparaturen und Servicetätigkeiten sind bei Abholung des Fahrzeuges zu begleichen. Die Motorradhandel GmbH ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur Begleichung der Rechnung zurück zu behalten und Garagierungskosten zu verrechnen.

 

  1. Das Fahrzeug wird nach erfolgter Reparatur und Begleichung der Rechnung jeder Person, die einen Abholschein (Durchschlag des Auftrages) vorweisen kann, ausgefolgt.

 

  1. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

 

  1. Salomonische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.

 

  1. Im Insolvenzfall eines Vertragspartners der Motorradhandel GmbH gelten Verträge mit diesem als rückwirkend aufgelöst.